Du kannst dir vorstellen in nächster Zeit – bis Ende 2023 – ein B2B-Event oder einen Kongress in Wien durchzuführen? Dann schau dir unbedingt einmal den Vienna Meeting Fund 2021 – 2023 an. Vielleicht passen die Förderbedingungen ja auf dich und dein geplantes Event. Die Förderung hat ein Gesamtvolumen von 4 Millionen Euro, das durch die Stadt Wien zur Verfügung gestellt wird. Sie richtet sich an nationale und internationale Veranstalter, die Meetings in Wien planen und im Zeitraum von 1. Mai 2021 bis 31. Dezember 2023 durchführen. Gefördert werden die Kosten, die durch die tatsächliche Durchführung eines Meetings anfallen. Die Fördermaßnahme ist damit ausdrücklich kein Ersatz für einen entstandenen Schaden.
An wen sich die Förderung des Vienna Meeting Funds richtet
Die Förderung durch den Vienna Meeting Fund richtet sich an nationale und internationale Veranstalter oder deren Agenturen
- von Kongressen und B2B-Events
- sowie Meetings internationaler Organisationen
- die das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung tragen,
- in physischer und hybrider Form.
Dabei muss die Veranstaltung in einer Wiener Eventlocation oder einem Wiener Hotel gegen Zahlung einer Raummiete o.ä. stattfinden, mindestens 50 Teilnehmer haben sowie mindestens vier Stunden dauern.
Mehr über die Bedingungen und die drei Module findest du in den ausführlichen Bedingungen des Vienna Meeting Funds. Hier die Kurzfassung:
Explizit ausgeschlossen sind
- reine (Firmen-) Abendveranstaltungen, wie z.B. Galas, Preisverleihungen, Weihnachtsfeiern, etc.
- sowie Ausstellungen & Messen sowie Kultur- und Sportveranstaltungen.
Was durch den Vienna Meeting Fund gefördert wird
Gefördert werden variable Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen bzw. entstanden sind und an Dritte bezahlt werden. Im Regelfall handelt es sich dabei um die Abrechnung entstandener Kosten der Veranstaltungslocation sowie weiterer Dienstleister wie z.B. Logis, Technikfirmen oder Caterer.
Um förderbar zu sein, müssen diese variablen Kosten:
- in ihren Positionen klar definiert sein
- in unmittelbarem Veranstaltungszusammenhang stehen
- nicht überhöht sein bzw. sich im ortsüblichen Ausmaß bewegen
- vom Veranstalter selbst getragen werden – oder von Agenturen, die nachweislich im Auftrag des Veranstalters tätig sind
- zum Zeitpunkt der Endabrechnung nachgewiesenermaßen tatsächlich bezahlt worden sein
- durch den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Rechnungen belegt werden
- ausschließlich als Nettokosten einbezogen werden, es sei denn, der Veranstalter ist nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt
- Rechnungen mit einer Gesamtnettosumme ab 500 Euro umfassen
Hier ein Überblick über die Fördersummen:
Alles über die Einreichung bis zur Abrechnung der Förderung
Hier findest du alles von A bis Z über die Förderung von Veranstaltungen in Wien:
- auf der Website von Vienna Convention
- Online-Einreichungsformular
- Downloads für die Förderung
- ausführliche Förderrichtlinie
- FAQ zur Förderung
Eine ganz ähnliche Förderung gibt es auch für B2B-Events in Berlin: Kongressfonds Berlin – Förderung für B2B-Events in Berlin