Veranstaltungen sind möglich. Vermutlich werden sie von "O bis O - von Oktober bis Ostern" eher online und von Ostern bis Oktober als Präsenz-Event stattfinden. Ganz ähnlich sehen auch die neuen Vorschriften der Regierung aus.
Infektionsschutzgesetz Oktober 2022 bis Ostern 2023
Im Herbst und Winter rechnet (auch) die Regierung mit einem saisonalen Anstieg der Corona-Fallzahlen. Außerdem gelten die bisherigen Sonderregeln bis September 2022. Deshalb haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesjustizministerium (BMJ) ein neues Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erarbeitet.
Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein. Mit dem IfSG-Stufenmodell geben wir Bund und Ländern rechtssichere Werkzeuge zur Pandemievorsorge an die Hand. Dazu gehört der bundesweite Einsatz von Masken und zielgerichtetes Testen für besonders gefährdete Personen. Ab 1.10. können die Länder die Maskenpflicht in den Innenräumen nutzen. Wenn die Situation es gebietet, gilt auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und es kommt zu Obergrenzen im öffentlichen Raum. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Die bundesweiten Schutzmaßnahmen
Die neuen, bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 sehen vor:
- Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr.
- Masken und Testnachweis-Pflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen
Schutzmaßnahmen der Länder – optional und weitergehend
Damit das Gesundheitssystem funktionsfähig bleibt sollen die Länder folgendes umsetzen können:
- Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Ausnahme: Personen, die über einen Testnachweis verfügen, genesen sind (90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt - Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen
- Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen
Wenn eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems besteht:
- Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Die Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen gilt dann nicht. - Verpflichtende Hygienekonzepte für Einrichtungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume.
- Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum
- Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
> Zur Pressemitteilung vom 3. August zum Infektionsschutzgesetz
Messen sollen möglich bleiben
Der AUMA hat sich dafür stark gemacht, dass Messen trotz Corona im Winter 2022/2023 möglich bleiben.
Das Ergebnis:
Nach einer ersten Bewertung durch die Juristinnen im AUMA können die Landesregierungen demnach keine Messeverbote mehr aufgrund der sogenannten Hotspot-Regelung erlassen. Messen werden also auch im kommenden Herbst und Winter durchgeführt werden können.
Einschränkungen kann es durch die Festlegung von Personenobergrenzen für öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen, also auch für Messen, ergeben. Nicht mehr möglich sein sollen Länderbeschlüsse, nach denen nur noch Geimpfte, Getestete oder Genesene Zugang zu Veranstaltungen haben. 3G- oder 2G-Regelungen, wie sie bis Anfang April 2022 noch für Messen galten, gehören damit der Vergangenheit an.
Corona-Maßnahmen in Österreich
Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.
Hierfür gelten folgende Maßnahmen:
- Veranstalter haben einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
- Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Einhaltung der COVID-19-Präventionskonzepte stichprobenartig zu überprüfen.
- Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen. Hiervon ausgenommen sind:
- Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich,
- Begräbnisse,
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz,
- Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind,
- Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien,
- Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen,
- Zusammenkünfte nach dem Arbeitsverfassungsgesetz,
- das Befahren von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, wenn dies mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgt.
Stand 1. August 2022
Corona-Maßnahmen und Verordnungen in der Schweiz
Nationale Maßnahmen
Zurzeit gelten keine nationalen Maßnahmen.
Kantonale Maßnahmen
Seit der Rückkehr in die normale Lage liegt die Verantwortung für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wieder bei den Kantonen. Die Maßnahmen können sich deshalb von Kanton zu Kanton unterscheiden. Die Links zu den Informationsangeboten der Kantone findest du auf der Webseite bag-coronavirus.ch.
Quellen und Links:
Stand 11. August 2022
PCR-Tests und Antigen-Schnelltests für coronakonforme Veranstaltungen
Während die PCR-Tests, auch Labortests genannt, als sehr zuverlässig gelten, sind die Schnelltests - egal ob in Eigenregie oder unter Aufsicht durchgeführt - weniger zuverlässig und daher auch häufiger in der Kritik. Die aktuellen Verordnungen unterscheiden jedoch nicht nach Testart, wenn sie über "getestete Personen" sprechen. Bedenke die Vorlauf- und Auswertungszeiten, die die jeweiligen Tests mit sich bringen. Ein PCR-Test bringt nach 24 bis 48 Stunden ein Ergebnis, während ein Antigen-Schnelltest schon nach 15 bis 30 Minuten ein Ergebnis anzeigt.
Antigen-Schnelltests
Mittlerweile gibt es sie an jeder Ecke: Schnelltest-Zentren. Allerdings ist es Teilnehmern nicht immer möglich, diese schon am Wohnort oder Arbeitsort aufzusuchen – vor allem wegen der geringen Gültigkeitsdauer. Ebenso solltest du die Crew, d.h. deine Techniker, den Caterer, das Kernteam u.v.m. bereits vor dem Event und dem Event-Aufbau testen. Schließlich willst du weder mit dem Event-Personal eine Verbreitung des Virures verursachen noch willst du, dass dein Personal erst am Eventtag ausfallen könnte. Denn dann wäre es für Ersatzpersonal schon fast zu spät. Daher kann es sinnvoll sein, dass auch du als Veranstalter Schnelltests zur Verfügung stellst.
Beschaffung von Schnelltests
MediMode GmbH, Berlin
Taner Kalak
M +49 176 10 19 6685
Tk@Medimode.de
Einbindung von Schnelltests in den Einlassprozess
1) multipass
Komplette Schnelltest-Straßen, auch für große und zeitkritische Events, baut dir multipass.
Timo Kim
M +49 (0)89 25557-5868
team@multipass.de
Mehr über diesen Anbieter erfährst du auch im Blogbeitrag 3 in 1: mit multipass auf der sicheren Seite.
2) probatix
Ähnliches leistet probatix, der sich auf ein digitales Corona-Testmanagement spezialisiert hat.
T: +49 (0)30 629 379 089
sales@probatix.de
3) DasLab
Ein weiterer Anbieter: DasLab. Auch hier erhältst du ein digitales Corona-Testmanagement für deine Events – inklusive Personal vor Ort, welches die Tests durchführt.
T +49 30 255 585 420
info@daslab.de
Schnelltests in Eigenregie
testita.com leitet durch die Anwendung eines Corona-Selbsttests durch, dokumentiert das Ergebnis und stellt einen Corona-Selbsttest Nachweis aus. Von der App profitieren vor allem Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden, Kunden und Gästen Zeit sparen wollen, aufwendig einen Schnelltest im Testzentrum oder an einer Teststation machen zu müssen. Mit testita liegt der Corona-Test Nachweis in weniger als 20 Minuten auf dem Smartphone vor und ist jederzeit abrufbar. So kann der Nachweis z. B. am Eingang schnell vorgezeigt werden. Diese Corona-Selbsttests reichen im Rahmen der Testangebotspflicht für Unternehmen aus und können von Mitarbeitenden schnell vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden.
PCR-Tests für Zuhause
PCR-Tests führen Corona-Testzentren durch. Mittlerweile gibt es auch eine dezentrale Lösung, die deine Teilnehmer Zuhause vor laufender Videokamera selbst durchführen können.
testFRWD bietet dir solche Sets an – für Großabnehmer gibt es Preise auf Anfrage. Für Einzelabnehmer gibt es das PCR-Entnahme-Set für 64,90 € inkl. Mwst.
So funktioniert's:
Nach dem Öffnen des testFRWD-Set scannt der Teilnehmer den QR-Code und wird auf eine WebApp geleitet. Dort registriert er oder sie sich mit einem amtlichen Ausweis und einer Kamera. Vor laufender Videokamera wird der Test durchgeführt. Dieses Video wird anschließend vom Labor zur Bestimmung der Identität verwendet. Nach der Probenentnahme versendet der Teilnehmer das Set in eines der Labore und erhält ca. 24 Stunden nach Eingang im Labor einen digitalen ärztlichen Laborbefund zugesendet. Alles DSGVO-konform. Übrigens: Das ist ein Gurgel-Test und kein Test mit Entnahme durch ein Stäbchen in der Nase oder im Rachen.
Kontakt zu testFRWD: order@procur-as.de | T: +49 2173 265 032-2
Kontaktloser Check-In und Kontaktverfolgung mit Event-Apps
Zahlreiche Anbieter können bereits heute den Check-In kontaktlos darstellen. Außerdem erfassen sie die Kontaktdaten deiner Teilnehmer. So kannst du die Daten im Falle eines Falles schnell ans Gesundheitsamt weiterleiten. Welcher Anbieter die Daten dabei wie granular erfassen kann, d.h. auch auf Workshop- oder Session-Ebene, erfährst du im Blogbeitrag Apps und Co.: So geht Kontaktverfolgung auf Events. Unter anderem diese Tools helfen dir:
- 1CRM
- ADITUS G³ Fast Lane
- AirLST guest solutions
- ALOOM Teilnehmermanagement – seit Nov. 2022 Teil der Event Inc Group
- Converia
- Connfair
- Corona-Warn-App
- CVS
- doo
- e-guest
- EM.EX
- eveeno
- EventManager Online
- guestident
- iventic
- Luca
- miovent
- moreEvent
- Recover
- Scan2Lead
- U2D Ventari
- Vivenio
- XING EventManager
Übrigens: Impfnachweise können deine Teilnehmer über die Luca-App, die CovPass-App und die Corona-Warn-App digital und kontaktlos bei deinem Event vorzeigen. Mehr dazu erfährst du im Blogbeitrag Digitale Impfnachweise – papierlose Nachweise für Event-Teilnehmer.
Wie dir Event-Software dabei hilft, coronakonforme Veranstaltungen zu organisieren
Hier ein Beispiel des Tools und Full-Service-Anbieters FLAVE, den ich dir bereits im Blogbeitrag FLAVE – Full-Service, hygienekonform und Event-Plattform vorgestellt habe. So oder ähnlich könntest du deine Software sowie sämtliche Maßnahmen dazu ebenfalls aussuchen und konfigurieren lassen.
Beispiel für Corona-Vorschriften in Österreich
(Stand 30.6.2021)
FLAVE Lösung
FFP2-Maske
Bestätigung beim Check-In über eine
- vorhandene FFP2-Maske,
- der Ausgabe einer solchen,
- oder der Vorlage eines Attestes zur Befreiung beim Check-in.
Registrierungspflicht
Online-Registrierung bei Voranmeldung oder vor Ort sowie rascher und personalisierter Check-in mittels QR Code, NFC-Armband oder Badge.
Zutrittstests
Verwaltung und Zuordnung von vor Ort gemachten Tests oder Testbestätigungen mit Hilfe der Software.
Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
Plan- und dokumentierbar durch das Seating-Tool von FLAVE.
Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes eingehalten werden.
(Personalisierte) Sitzplatz-Zuordnung erfolgt bereits bei Anmeldung oder Ticketkauf oder bei Check-in vor Ort. Definierbare Event-Bereiche mit Live-Datenerfassung der Besucheranzahl.
Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
Dokumentierbarer Überblick über die genaue Besucheranzahl zu jedem Zeitpunkt des Events. Bei Bedarf auch für einzelne Eingänge/Event-Bereiche mit NFC gesteuerten Drehkreuz.
Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 75 % ausgelastet werden.
Dokumentierbare Sitzplatz-Auslastung vor, während und nach dem Event.
Regeln für Veranstaltungs-Gastronomie sind analog zur klassischen Gastronomie; d.h. keine Gastronomie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze.
Einfache Umsetzung von (personalisierter) Sitzplatz-Zuweisung mit dem Seating Tool. Außerdem können Teilnehmer digital Getränke und Speisen an ihren zugewiesenen Sitzplatz bestellen.
An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen – indoor und outdoor.
Einfache Umsetzung von (personalisierter) Sitzplatz-Zuweisung mit dem Seating Tool.
Jeder Veranstalter muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen.
Grundlage für Präventionskonzept und dessen Nachweisbarkeit: Digitale Anmeldung, Check-in, Besucherzahlen, (personalisierte) Sitzplatz-Zuordnung, Tracing-Möglichkeiten, Check out
Sperrstunde ist um 24:00 Uhr.
Dokumentierbarer Check Out der Gäste.
Auch Anbieter wie iventic haben zahlreiche Features, die dir das corona-konforme Teilnehmermanagement erleichtern. Dabei ist z.B.
- die Registrierung digital vorab,
- eine feste Sitzplatz-Vergabe = Seating Tool,
- eine automatische Warteliste
- Teilnehmer vor Ort einchecken und nachvollziehen, wer wann da war und wann wieder ging.
mehr über Corona-konformes Teilnehmer-Management mit iventic
Hilfreiche Hard- und Software für die Einlasskontrolle
Zahlreiche Ampelsysteme, Temperaturscanner, QR-Code-Scanner, Desinfektionsspender und ähnliche Helfer erleichtern dir die Einlasskontrolle bei coronakonformen Veranstaltungen.
G³ Fast Lane von ADITUS
ADITUS, bekannt fürs Einlassmanagement bei großen Messen und Events, hat mit ADITUS G³ Fast Lane eine Lösung auf den Markt gebracht, mit der du deine Teilnehmer schnell und dennoch sicher einchecken kannst. Denn die Kontrolle der 3-G-Nachweise - getestet, geimpft, genesen - braucht beim Einlass einfach so ihre Zeit.
So integrierst du es in dein Event:
- Direkt und die schnellste Variante – über einen Upload im Rahmen deinerTeilnehmerregistrierung. Die QR-Codes der jeweiligen Nachweise werden direkt von der IT-Lösung eingelesen und verifiziert.
- Deine Teilnehmer scannen beim Check-In vor Ort nacheinander ihr Ticket und ihr digitales Zertifikat in das "Speedy-Lesegerät" von ADITUS ein. Das System gleicht die Namen von Ticket und Nachweis ab und gibt dann grünes Licht.
Sowohl die Registrierungslösung als auch die Speedy-Säule lesen alle Varianten eines digitalen Impfnachweises ein. Sowohl CovPass, EU Green Certificate, Corona-Warn-App und Luca-App als auch das von Arztpraxen, Impfzentren oder Apotheken ausgedruckte Zertifikat.
Mehr über die smarte Lösung fürs Einlassmanagement erfährst du im Blogartikel ADITUS: Einladungen und Einnahmequellen für hybride Events.
SafeGate® – die vollautomatische Personenschleuse
So funktioniert SafeGate®:
- Nach dem Aufleuchten der grünen Lampe betritt dein Teilnehmer die Durchgangsschleuse.
- Über ein Display erfährt der Teilnehmer, welche Schritte er befolgen soll.
- Der Ausweis-Scanner überprüft, ob er zum Einlass berechtigt ist.
- Anschließend wird der Desinfektionsspender kontaktlos über einen Sensor ausgelöst.
- Nun erfolgt die Temperaturmessung.
- Die integrierte Kamera erfasst, ob der Teilnehmer einen Mund-Nasen-Schutz trägt.
- Ist alles in Ordnung darf der Teilnehmer passieren.
Die Schleuse zählt, wie viele Personen sich bereits auf der Veranstaltung befinden und leuchtet rot, sobald die Maximalzahl erreicht ist.
Hilfreiche Hard- und Software für den Messestand
Das geht ein wenig in die Richtung wie die Event-Apps, mit denen du Kontakte erfassen und nachverfolgen kannst. Doch es gibt auch spezialisierte Lösungen für Messestände.
Scan2Lead Infopoint
Von Scan2Lead gibt es jetzt einen digitalen Infopoint. Dieser kann die Kontaktdetails von Besuchern aufnehmen und speichern, Umfragen durchführen oder Kataloge digital zur Verfügung stellen. Damit ist der Infopoint von Scan2Lead die ideale Unterstützung gerade für Aussteller, die trotz verkleinerter Standmannschaft die volle Besucherbetreuung bieten wollen.
Mehr über die smarte Lösung fürs die Kontakterfassung erfährst du im Blogartikel So verfolgst du deine Messekontakte digital – mit Scan2Lead.
Reiserücktrittsversicherung für Covid-19
Das ist etwas, was du deinen Teilnehmern unbedingt anbieten solltest. Entweder als reinen Link oder Hinweis zu Angeboten von Versicherern oder als Vermittlungsangebot. Letzteres gibt es schon sehr lange am Markt. Für dich bedeutet dies, dass du deinen Teilnehmern überhaupt eine Art Reiserücktrittsversicherung für deine Events anbieten kannst und darüber hinaus im besten Fall auch noch eine Provision für vermittelte Versicherungspolicen erhältst. Deine Teilnehmer hingegen profitieren vom reduzierten Risiko, sich für dein Event anzumelden und möglicherweise auf den Kosten für Tickets, Anreise oder Übernachtung sitzen zu bleiben.
Einen Ergänzungsschutz bietet beispielsweise die Ergo für Reiserückritt und Reiseabbruch bei Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen an.
Für Events im Ausland: Außerdem gibt es touristische Anbieter, die Versicherungen anbieten, sollten deine Teilnehmer im Ausland anstecken bzw. erkranken, z.B. Europe Assistance.
Mehr über die klassische Seminar-Rücktrittsversicherung erfährst du im Blogbeitrag so sicherst du deine Event-Umsätze vor Stornierungen.
Weitere Tipps zum Thema coronakonforme Veranstaltungen findest du vor allem in diesen Blogbeiträgen: